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Konkubinat

Der Gesetzgeber hat diese Lebensform nicht klar geregelt. Deshalb sind Konkubinatspaare in vielen Punkten schlechter gestellt als Ehepaare. Zwar zahlen Paare in wilder Ehe lebend weniger Steuern. Und dies ist für viele Grund genug, auf eine Heirat zu verzichten. Doch ist dies aus juristischer Sicht auch schon fast der einzige Vorteil. So sieht das Erbrecht zum Beispiel keinen Pflichtteil für Lebensgefährten vor – auch wenn das Paar zuvor jahrzehntelang Tisch und Bett miteinander geteilt haben.

Wir empfehlen deshalb jedem Konkubinatspaar, einen Vertrag aufzusetzen, in welchem Rechte und Pflichten klar definiert sind.

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"Erbrecht"

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Die Beratung steht im Vordergrund, nicht der Produktverkauf. Bei umfassenden Planungen und reinen Beratungsaufträgen wenden wir einen Stundenansatz von CHF 150.00 für qualifizierte Arbeiten und CHF 100.00 für Administrationsarbeiten an. Dienstleistungen werden objektiv und neutral erbracht. Aktuelles Fachwissen, Erfahrung, Marktkenntnisse und der Blick für das Wesentliche garantieren eine professionelle Beratung. Situativ und je nach Komplexität kann ein Netzwerk von Spezialisten aus den Bereichen Bank, Immobilien, Notaren und Anwälten beigezogen werden, die uns und Ihnen eine bestmögliche Beratung garantieren.

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