Auskunftsrecht
Spitalaufenthalt
Wenn ein Konkubinatspartner in ein Spital eingeliefert wird, kann es für den Partner zum Teil schwierig werden, Auskünfte über den Gesundheitszustand des verunfallten Partner zu erhalten. Dies hängt mit der ärztlichen Schweigepflicht zusammen.
Auskunft gegenüber Banken, (Sozial-)Versicherungen, etc.
Ebenfalls kann es empfehlenswert sein, sich gegenseitig Auskunftsvollmachten gegenüber Banken,
(Sozial-)Versicherungen, Behörden, Vermieter usw. auszustellen.